AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Avenue One HCD GmbH für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern, die die von uns angebotenen Produkte überwiegend für ihre privaten Zwecke und nicht für gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit erwerben.
Für Geschäftsabschlüsse mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sind diese Verkaufsbedingungen nicht anzuwenden. Hier gelten die für diesen Personenkreis von uns festgelegten Verkaufsbedingungen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Die von dem Besteller übermittelte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist als Bestätigung der Angebotsannahme die bestellte Ware dem Besteller übermitteln.
III. Liefer- und Versandkosten
Die von uns für die Lieferung der Ware mit dem Besteller vereinbarten Preise sind einschließlich Umsatzsteuer und Verpackungskosten. Liefer- und Versandkosten sind in unserem Preis nicht enthalten. Sie werden dem Besteller separat in Rechnung gestellt. In der Regel mit einer Pauschale von 4,95€.
IV. Gewährleistung und Haftung
1.
Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen und Produktbeschreibungen nur annähernd maßgeblich und gegenüber den sich aus Bestellung und Angebotsannahme ergebenden Gegenstandsbezeichnungen nachrangig.
2.
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Anwendungsanforderungen entspricht, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Die von uns gelieferte Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie
a. nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist,
b. sich nicht für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
c. nicht mit dem etwa vereinbarten Zubehör und/oder den vereinbarten Anwendungsanleitungen übergeben wird.
Soweit nicht zwingend zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entsprechen die von uns gelieferten Sachen nur dann nicht den objektiven Anforderungen, wenn sie
a. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignen;
b. nicht die Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen erwarten kann.
Eine von dieser Bestimmung der objektiven Anforderungen an die gelieferte Ware abweichende wirksame Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Bestellung davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht und diese Abweichung mit ihm ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
3.
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller erhalten bleibt. Regelmäßig wird Nacherfüllung durch Lieferung einer der bestellten Ware entsprechenden mangelfreien Ware erfüllt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen.
Die Nacherfüllung ist von uns in angemessener Frist durchzuführen. Ist diese angemessene Frist verstrichen, ist der Besteller zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch (Ersatzlieferungsversuch) als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
4.
Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Besteller zu den nachfolgenden Bedingungen erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben oder der zweite Versuch einer Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
5.
Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen umfasst alle Schäden, die durch unser Verschulden verursacht werden. Ist unser Verschulden auf einfache Fahrlässigkeit beschränkt, so haften wir nur für die Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit den sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen unsererseits verbunden und vorhersehbar sind. Für einfache fahrlässige Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir nicht.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder sonstigen zwingenden Haftungsvorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum geltend gemacht werden.
6.
Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich gesetzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich der Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von 4 Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Mangel sich erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die gelieferte Ware an uns oder auf unsere Veranlassung auf einen Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde.
V. Preise und Zahlung
1.
Soweit im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekanntgegebenen aktuellen Preise ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten der Lieferung und sonstiger Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.
Im Falle eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten ab Lager zu tragen. Das gleiche gilt für sonstige Nebenkosten wie Versicherungen, Gebühren, Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben.
3.
Der Kaufpreis ist auf das jeweils von uns bei Auftragsbestätigung genannte Konto zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung/Abnahme der Ware.
Ein Abzug von Skonti oder sonstiger Nachlässe ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
4.
Wenn die vorstehende oder vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist abläuft, kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zu den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.
Wir sind jederzeit berechtigt, die gemäß dem Angebot des Käufers bestellte Ware nur gegen Vorkasse zu liefern. Abweichungen von den regelmäßigen Zahlungskonditionen erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
6.
Wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten, wonach unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt.
VI. Lieferung
1.
Die Lieferfrist wird von uns bei Bestätigung der Bestellung/des Angebots des Kunden angegeben. Fehlt eine individuelle Bestimmung, so beträgt die Lieferfrist ab Vertragsschluss mindestens 2 Wochen.
2.
Lieferverzug unsererseits tritt erst ein, wenn der Verkäufer nach Ablauf der Lieferfrist uns eine schriftliche Mahnung zusendet mit Nachfristsetzung von mindestens 1 Woche.
3.
Für den Fall, dass vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können, werden wir den Käufer über diesen Umstand unverzüglich informieren und ihm die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Sofern eine Lieferung auch innerhalb dieser neuen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Etwa vom Käufer bereits erbrachte Leistungen werden wir erstatten.
Die nicht verschuldete Unmöglichkeit der fristgerechten Leistung/Lieferung gilt insbesondere bei Leistungsstörung aufgrund höherer Gewalt. Hierzu gehört auch eine nicht rechtzeitige Selbstlieferung durch unseren Vorlieferanten, die für uns nicht absehbar war.
VII. Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1.
Für den Gefahrübergang gilt als Erfüllungsort der Ort, an dem sich die Ware zur Versendung befindet. Dies ist in der Regel unser Auslieferungslager.
2.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Käufer über.
Bei Versendung der Ware an den von dem Käufer gewünschten Bestimmungsort entscheiden wir über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen, Versicherung).
3.
Für den Fall, dass sich der Käufer in Annahmeverzug befindet oder sich die Lieferung der Ware aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, richten sich unsere Ansprüche auf einen etwaigen Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Rechte auf Rücktritt vom Vertrag wegen des Annahmeverzugs bleiben hiervon unberührt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer und aus dem jeweiligen einzelnen Kaufvertrag vor.
2.
Sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, können wir die Ware aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts von dem Käufer verlangen. Vor Geltendmachung dieses Herausgabeverlangens ist dem Käufer eine angemessene Frist zu setzen, die von ihm geschuldete Leistung zu erbringen.